Die Rechtsanwaltskanzlei Hagen Hager steht Ihnen bei Scheidungen, Sorgerecht, Unterhalt und Eheverträge mit juristischer Expertise und Erfahrung zur Seite.
Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Schildern Sie uns kurz worum es geht.
Je nach Dringlichkeit Ihres Anliegens können wir Ihnen, im Regelfall, einen kurzfristigen Termin anbieten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hagen setzt sich nachhaltig für Ihre Belange ein. Im Vorgespräch werden die Möglichkeiten, Chancen und Lösungen besprochen.
Trennung
Finanzielle Ansprüche
Eheverträge
Gewaltschutz
Eine Scheidung der Ehe ist heute nicht mehr so kompliziert wie früher. Es wird nicht mehr nach dem Verschulden eines der Ehepartner gefragt. Daher werden die Parteien auch Antragsteller und Antragsgegner genannt und nicht mehr Kläger und Beklagter. Die Grundvoraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Ehe zerrüttet ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Unter Umständen kann der Scheidungsantrag auch schon früher gestellt werden.
Da beide Ehepartner vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten sein müssen, sind Scheidungen oft recht teuer. Allerdings können beide Partner sich im Falle einer einvernehmlichen Scheidung auch durch ein und denselben Anwalt vertreten lassen. Die Kosten werden dann geteilt und belaufen sich daher nur auf die Hälfte. Zur Durchführung der Scheidung ist es notwendig, dass noch weitere Punkte schon mit der Scheidung geklärt werden:
Das Sorgerecht über die Kinder kann einem Partner allein oder beiden gemeinsam zugesprochen werden. Maßgeblich ist bei dieser Entscheidung das Wohl des Kindes! Können sich die Ehepartner nicht über die Ausgestaltung des Sorgerechts einigen, dann entscheidet das Gericht.
Beim Versorgungsausgleich geht es darum, dass der Anteil der Rente, der während der Ehe von beiden Partnern erwirtschaftet wurde, gleichmäßig auf beide verteilt wird. Wenn also nur ein Ehepartner gearbeitet hat und somit nur er allein Rentenansprüche erwirtschaftet hat, so wird die Hälfte seiner Rentenansprüche dem Partner zugesprochen, der keine eigenen Rentenansprüche erwirtschaftet hat.
Haben die Ehepartner vor der Heirat keinen Ehevertrag geschlossen, so gilt die gesetzliche Regelung des Zugewinnausgleichs. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird darüber entschieden, wie das Vermögen, das von den Partnern während der Ehe erwirtschaftet worden ist, zu verteilen ist. Nachdem zum 01.09.2009 die Neuregelung des Zugewinnausgleichs in Kraft getreten ist, sollten Sie in jedem Fall – zumindest beratend – einen Rechtsanwalt einschalten, da es sich zumeist um einige 10.000,- € oder mehr handelt und die wirtschaftliche Bedeutung immens sein dürfte!
Eventuell muß sowohl für die Kinder als auch für den Ehepartner Unterhalt gezahlt werden. Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen und vom Alter der Kinder ab. Dazu wird heute die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ herangezogen. Gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: Väter nichtehelicher Kinder sollten inzwischen eigentlich eine erleichterte Möglichkeit haben, dass gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu erhalten. Dazu kann entweder eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind mit der Mutter abgegeben oder der Anspruch kann gerichtlich geltend gemacht werden. Nur dann, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht, darf das Familiengericht den Antrag des nichtehelichen Vaters zurückweisen.
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